Publikationsformen der Aufklärung und ihr schwerer Stand.
Mit Erläuterungen zur Frage der Autorschaft der Schrift Betrachtungen über das Fundament der Kräfte (1784)
Das nach Quellen und Belegen fragende 19. Jahrhundert mit seiner favorisierten Methode einer objektiv gültigen Erforschung der Vergangenheit (im Sinne des Historismus) kann mit anonymen Publikationen früherer Jahrhunderte wenig anfangen. Wenn man nicht (genau) weiß, von wem ein Buch ist, was soll man dann damit? Wenn keine Quellen, wie zum Beispiel Briefe oder Tagebücher, vorliegen, die über eine Autorschaft informieren oder sie plausibilisieren können, bleibt alle Forschung im Bereich von Wahrscheinlichkeiten. Eine recht große Anzahl an pseudonymen oder anonymen Veröffentlichungen aus den Jahrhunderten zwischen der Renaissance und dem 20. Jahrhundert wurde vermutlich aus solchen Gründen mehr oder weniger links liegen gelassen.
Das Problem liegt kulturhistorisch betrachtet darin, dass anonymes oder pseudonymes Publizieren besonders im 17. und 18. Jahrhundert stark verbreitet war; ebenso war es oft üblich, den eigentlichen Druck- und Verlagsort nicht anzugeben. Von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an nahm die Zahl an anonymen Veröffentlichungen in Mitteleuropa stark zu (so wie allerdings auch die Zahl der Veröffentlichungen insgesamt).[1] Zum Glück nimmt aber seit einiger Zeit auch die Beschäftigung mit ‚klandestiner‘ Literatur zu.[2] Das Verbergen solcher Informationen oder eben der eigenen Person hatte den Zweck eines gewissen Schutzes der eigenen Existenz vor den Restriktionen von Obrigkeit und Kirche. Auch schien es den Autoren häufig geboten, ihre Meinung innerhalb einer Debatte von der eigenen Person abzukoppeln. Ebenso publizierte man gern anonym, wenn eine Schrift stark satirische oder parodierende Züge trug.
Es ist historisch vielleicht nicht immer möglich, Gewissheit über eine Autorschaft zu erlangen; aber wenn man in diese Schriften hineinsieht, dann ergeben sich durchaus Hinweise darauf, von wem ein anonym publizierter Text stammen könnte; man kann Formulierungen vergleichen, man kann Eigenarten der Wortbildung, der Syntax, der Gedankenführung, des Aufbaus ausmachen. Man muss über Plausibilitäten von Zuordnungen und Schwierigkeiten der Zuweisung verhandeln und vermutlich sehr großräumig suchen und sehr großflächige Vergleiche anstellen. Aber klarerweise SIND ja diese anonymen Texte von jemandem geschrieben worden. Es kann doch nicht sein, dass man aufgrund fraglicher Urheberschaften diese Leistungen ignoriert statt sich umso eingehender mit ihnen zu befassen.
Die programmatische Idee der Aufklärung, in größeren Kreisen und unmittelbar freiheitliches Denken und Handeln zu erwirken, musste zunächst und zuerst daran gekoppelt sein, dass möglichst viele Menschen die Gedanken der Aufklärer überhaupt zur Kenntnis nehmen konnten. Die Autoren der Aufklärung waren umtriebig, wenn es darum ging, der Öffentlichkeit ihre Überlegungen zu unterbreiten. Meines Erachtens ist es daher grundsätzlich plausibel, von der Annahme auszugehen, sie mögen mehr geschrieben haben als allgemein bekannt ist (und dies eben anonym oder pseudonym).
Die Aufklärungsepoche war eine Zeit extremer gesellschaftlich und politisch gegeneinander wirkenden Kräfte. Die einen wollten publizieren und verändern, andere wollten ihnen den Mund verbieten, wieder andere schrieben in reaktionärem Interesse gegen die ‚bösen Veränderer‘ an – in einer solchen Arena war es wichtig, Schüler zu haben und diese zu fördern, damit sie vielleicht eines Tages in die eigenen Fußtapfen treten konnten. Der Wunsch der Aufklärer war doch klarerweise, dass ihre Ideen von längerer Dauer sein mögen, als ihre eigene irdische Existenz. Wenn also jemand zusammen mit einem Schüler veröffentlichte, kann das durchaus im Sinne eines intendierten Schulterschlusses aufgefasst werden. Im Falle Kants findet dieser Schulterschluss mit den einzigen Getreuen statt, die ihm nach den Attacken Fichtes, Reinholds und Becks geblieben waren (nämlich Friedrich Theodor Rink und Gottlob Benjamin Jäsche), und er findet statt zwischen 1800 und 1804. Das 19. Jahrhundert hatte nun nichts Besseres zu tun, als eben darin den geistigen Verfall Kants zu erkennen. Klarer Fall, der scheintote Kant konnte nicht mal mehr selbstständig seine Texte in die Druckerei tragen, sondern musste Herausgeber und Helfer für seine letzten Publikationen finden, und weil er eben angeblich schon scheintot war, sind natürlich diese Texte nicht wirklich von ihm selbst, sondern durchzogen vom Denken dieser Schüler. Nun – diese Bewertung ist meines Erachtens ein absoluter Fehlgriff, der ausgeht von Annahmen, die zu keiner Zeit methodisch gegengeprüft wurden. Wenn man sich einmal die Schriften Rinks und Jäsches selbst genauer ansieht, wird man jedenfalls eine völlig andere Art entdecken, wie sie Sätze bilden, wie Formulierungen ausgearbeitet sind, was ihnen inhaltlich wichtig ist. Da außerdem auf den Titelblättern dieser Schriften explizit z. B. steht: „Auf Verlangen des Verfassers, aus seiner Handschrift herausgegeben von (...]“ oder „Immanuel Kant’s Logik“ oder „Immanuel Kant’s Pädagogik“ oder „Immanuel Kant über die ... Preisfrage ...“ ist nicht wirklich verständlich, warum man diesen Texten absprechen möchte, authentische Kantische Texte zu sein. Die Treue und Freundschaft, die die Genannten (Jäsche, vor allem aber Rink) ihrem Lehrer gegenüber bewiesen, macht es wiederum noch unwahrscheinlicher, dass sie als Schüler und Herausgeber irgendetwas mit diesen Schriften angestellt haben könnten, das nicht im Sinne Kants war. Sicher, sie haben es gewiss übernommen, die (vom Autor als relevant benannten) Passagen aus den Manuskripten oder aus Vorlesungsnachschriften dritter Hand abzuschreiben und alles für den Druck dieser Bücher vorzubereiten, die zwischen 1800 und 1804 erschienen sind.[3] Aber alle darüber hinausgehenden Annahmen sind m. E. nicht belegbar. Das Bestreben der Interpreten und Kant-Forscher, diese sehr späten Schriften Kants als verunglückt hinzustellen oder doch Textstücke, mit denen man sich nicht einverstanden erklären mag, seinen Schülern anzukreiden, scheint mir identisch mit dem Bestreben zu sein, die frühen Kantischen Schriften (bis etwa 1770) als erste Gehversuche eines philosophisch noch nicht zu voller Reife Gelangten, teils auch: als unsinniges Geschreibsel, das z. B. naturwissenschaftlich nicht haltbar sei (das bedeutet z. B. bei dem Kantforscher Erich Adickes: im Sinne der Erkenntnisse des 20. Jahrhunderts falsch), zu beurteilen.
Sie sollen aussortiert werden, diese Texte, sie passen nicht in das schöne Bild, auf das man sich über Jahrhunderte festgelegt hat, und das man in allererster Linie mithilfe der Kritiken von dem Philosophen Kant zu zeichnen gedenkt.
Wenn es also nun in den Aufklärungsjahrhunderten im Sinne des Schutzes der eigenen Existenz vor den Restriktionen der Zensur verbreitet üblich war, anonym oder pseudonym zu veröffentlichen, dann stellt sich meines Erachtens, vor dem Hintergrund der historischen Tatsache einer massiven Bedrohung aufklärerischen Denkens durch die seinerzeit herrschenden Umstände, die Frage danach, wie man eigentlich heute den Status unveröffentlichter Texte aus dieser Epoche zu bestimmen gedenkt. Wenn Texte aufgrund ihrer inhaltlichen Radikalität nicht veröffentlicht werden konnten (meines Erachtens betrifft das im Falle Kants: das Opus postumum), da man sonst mit den Zensurbehörden in große Schwierigkeiten kommen konnte und gegebenenfalls mit Einschränkungen für Leib und Leben zu rechnen hatte, dann muss rückblickend festgestellt werden: die Veröffentlichung wurde nicht durch den Autor selbst zurückgehalten, sondern das Zurückhalten war verursacht durch damaliges Machtgeschehen. Eine daran gescheiterte Publikation könnte man – heute – als intendierte Publikation verstehen und durchaus aufwerten; rechnet man solche Texte heute zu den vom Autor absichtlich nicht veröffentlichten Texten, reproduziert man im Grunde vergangene Machtverhältnisse.
Wenn ein Autor einem Schüler Textstücke mitgibt, weil dieser plant, sie zu veröffentlichen, es dann aber aus von heute aus nicht genau ersichtlichen Gründen zu der angedachten Veröffentlichung bedauerlicherweise nicht kam, dann muss rückblickend festgestellt werden: die Veröffentlichung wurde nicht durch den Autor selbst zurückgehalten. Auch hier verdankte sich das Nicht-Publik-Werden anderen Umständen (Kant: Sieben Aufsätze an Kiesewetter; [4] immerhin in einigen Werkeausgaben publiziert). Wenn ein Autor einem Schüler einen Text überlässt, damit dieser daraus eine eigene Veröffentlichung macht, diese Veröffentlichung aber dann leider nicht sonderlich gut gerät – dann liegt doch diesen Vorgängen die Intention des Autors zugrunde, dass seine Gedanken irgendwie publik werden (und vielleicht außerdem zur Förderung des betreffenden Schülers beitragen) sollten (Kant: Erste Einleitung in die Critik der Urtheilskraft). In den beiden skizzierten Fällen sind Kants Manuskripte erhalten, und in beiden Fällen sollte meines Erachtens die – durch Quellen belegte – Intention der Veröffentlichung eines eigenen Textes durch einen Schüler dazu führen, dass man die ursprünglichen (handschriftlich überkommenen) Texte in den Werke-Kanon des Autors aufnimmt.
Das anonyme Veröffentlichen hat ganz allgemein – seit den Zeiten des 19. Jahrhunderts – kein gutes Image. Warum ist das eigentlich so? Fehlt den Interpreten die Ebene des persönlichen Schlagabtauschs? Ist es möglicherweise ein Problem, dass man sich, wenn kluge Beteiligungen in Debatten anonym vorgetragen werden, zu stark mit Positionen auseinandersetzen muss und musste? Die Anonymität einer Veröffentlichung kann es ja durchaus fördern, dass das Augenmerk der LeserInnen stärker auf den vorgetragenen Gedanken liegt als auf der Person des Autors, und sollte das tatsächlich der Fall sein, wäre den Interessen der AutorInnen der Aufklärungszeit damit vermutlich durchaus entsprochen.
Anonym oder pseudonym veröffentlichte Texte geben den AutorInnen zudem die Möglichkeit, sich augenzwinkernd zu sich selbst und zu ihren unverdeckt publizierten Texten verhalten zu können. Man kann so etwas schreiben wie: „der außerordentlich kluge Verfasser der Schrift xyz“, womit man, wie es sonst nicht gut möglich ist, die Anerkennung der eigenen Leistung ausdrückt, sich aber zugleich in witzige Distanz zu sich selber bringt.
Kant hat schon früh mehrere Schriften anonym veröffentlicht, aber dabei handelte es sich jeweils um eine Anonymität von der Art, dass es sich schnell herumsprach und umgehend jeder wusste, wer der Autor war – etwa bei der Schrift Allgemeine Naturgeschichte oder Theorie des Himmels oder bei der Schrift Träume eines Geistersehers – beide sind überdies Texte mit einem großen Anteil an satirischen und ironischen Passagen. Über diese bekannten Fälle hinaus argumentiere ich für die Autorschaft Kants, die meines Erachtens jeweils sehr gut belegt (aber durch die Kant-Forschung nicht anerkannt) ist, in den folgenden drei Fällen anonym bzw. pseudonym veröffentlichter Schriften:
1.
Betrachtungen über das Fundament der Kräfte und die Methoden, welche die Vernunft anwenden kann, darüber zu urtheilen (anonym 1784 bei Hartung in Königsberg veröffentlicht).
2.
Stimme eines Arktikers über Fichte und sein Verfahren gegen die Kantianer, von D. K. (pseudonym veröffentlicht, ohne Ort und Jahr, Anfang 1799).
3.
Sinnlichkeit und Verstand oder über die Principien des menschlichen Wissens. Eine Kritik über Herrn Herders Metakritik von einem Wahrheitsfreunde (anonym veröffentlicht, ohne Ort und Jahr, 1800).[5]
Im Folgenden konzentriere ich mich auf die 1784 anonym erschienene kleine Schrift mit dem Titel Betrachtungen über das Fundament der Kräfte und die Methoden, welche die Vernunft anwenden kann, darüber zu urtheilen.[6] Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gilt es als gesichert, dass sie das Werk eines Herrn von Elditten ist.[7] Es sei, so heißt es, sogar unbegreiflich, wie man sie jemals als kantisch habe auffassen können.[8]
Nun – es ist meines Erachtens genau andersherum. Man kann sich fragen, wie man jemals auf die Idee kommen konnte, die Schrift besagtem Herrn von Elditten zuzuschreiben, und wenn man diese Zuschreibung fallen lassen muss – wofür alles spricht –, dann bleibt als ihr Autor niemand anders als Kant übrig.
Fundament der Kräfte wird bei Ludwig Ernst von Borowski in seiner Kant-Biographie als kantische Schrift gelistet, und zwar in dem von Kant selbst durchgesehenen Teil.[9] Manche behaupten, Borowski habe Fundament der Kräfte „fälschlich“ aufgenommen.[10] Trifft das zu, hätte auch Kant sich bei der Durchsicht des Manuskripts Borowskis geirrt. Er hätte also, wissend, dass diese Schrift nicht von ihm selbst stammt, keine Einwände zu der Auflistung erhoben. Gegen diese Annahme spricht Kants Sorgfalt, mit der er mehrmals klarstellte, er sei nicht Autor von Schriften, die ihm zugeschrieben wurden.[11] Ich halte es daher für unzutreffend, von einem derartigen Irrtum Kants auszugehen. Ein anderer Forscher wiederum bibliographierte falsch und nahm an, Fundament der Kräfte sei in einer Zeitschrift veröffentlicht worden – obwohl der Text ja als selbstständiges kleines Buch herausgekommen war. Dieser Irrtum ließ ihn eine ablehnende Haltung gegen den Text als solchen einnehmen.[12]
Die Lösung der Frage nach der Autorschaft wurde schließlich in Briefen gefunden. Bevor man sich diese Quellen genauer ansieht, muss man sich die Reihenfolge bestimmter Ereignisse klarmachen. Die Schrift kommt 1784 heraus. Im Herbst 1785 fragt Kant in einem Brief, warum noch keine Rezension zu dieser Schrift erschienen sei. Diese Frage stellt er dem Herausgeber der Allgemeinen Litteraturzeitung Christian Gottfried Schütz in Jena. Wenn man davon ausgeht, dass ein Herr von Elditten die Schrift Fundament der Kräfte verfasst hat, ist Kants Frage zumindest ungewöhnlich. Tatsächlich ist niemals eine Rezension zu Fundament der Kräfte erschienen.
Nun hat es bereits vor dem Erscheinen der Schrift, nämlich im Sommer 1783, einige Vorgänge gegeben, die man aus Briefen rekonstruieren kann. Sie sollen kurz umrissen werden.
1.
Im Sommer 1783 haben Kant und von Elditten korrespondiert. Nur ein einziger Brief von Eldittens ist erhalten, Kants Briefe an ihn sind verschollen.
2.
Der genaue Gegenstand seines Anliegens geht aus von Eldittens Brief nicht hervor. Zehn Sätze ist das eigentliche Schreiben lang, in denen er sich allgemein und ein wenig schwärmerisch-verklausuliert in diverser Lichtmetaphorik über die aufklärende Wirkung der Philosophie auslässt. Im letzten dieser zehn Sätze allerdings erwähnt er, dass Kant ihm versprochen habe, auf ein ‚Sendschreiben‘ zu antworten. Mit einem Sendschreiben ist zu jener Zeit ein Anschreiben gemeint, dass der Versendung eines Paketes beilag.
3.
An diese zehn Sätze schließt sich die Grußformel an – und darauf folgt ein Postskriptum. In diesem schreibt von Elditten: „so wiederhole ich meine ergebne Bitte (...), meine Gedanken, in ihren Absäzzen parallel mit den ihrigen gehn zu lassen“.[13]
4.
Die einzig sinnvolle Auslegung der Stelle ist meines Erachtens: Hier geht es darum, dass eine Rezension im Entstehen war. Ihr Autor (nämlich Herr von Elditten) wollte sie in einer Art paralleler Gegenüberstellung zu dem rezensierten Text aufbauen.
5.
Davon ausgehend wiederum ist zu schlussfolgern, a) dass von Elditten den zu rezensierenden Text vor dem Erscheinen erhalten hatte, und b) dass der zu rezensierende Text von Kant selbst stammte.
6.
Zwei Jahre später schreibt ein anderer Königsberger, nämlich Johann Georg Hamann, über diese Zusammenhänge an seinen Freund Friedrich Heinrich Jacobi. Er schildert Jacobi, Kant habe ihm, Hamann, gesagt, dass er, Kant, mit „H. von Elditten über sein Fundament der Kräfte correspondirt“ habe. „Als Decanus habe er [Kant] zum Glück die Censur dieser Schrift gehabt […]. Die Schrift selbst ist mir versprochen worden und gehört zu meiner jetzigen Sammlung“.[14]
7.
In diesem Brief Hamanns wird klar zwischen einer Schrift und ‚der Schrift selbst‘ unterschieden. Die ‚Schrift selbst‘, die Hamann in seine Sammlung integrierte, muss eine Schrift von Kant sein, denn welche Sammlung wäre bitte sonst gemeint? Herr von Elditten hat sonst nichts veröffentlicht, was man zu einer Sammlung hätte zusammenstellen können.
8.
Auch schon einen Monat zuvor, im Mai 1785, hatte Hamann an Jacobi geschrieben: Kant sei „aber nicht Verfasser der kleinen Schrift über das Fundament der Kräfte, sondern ein Herr von Elditten (auf Wickerau), dessen Familie ich in meiner Kindheit genau gekannt habe“.[15]
9.
Hier ist mit „der kleinen Schrift“ die Rezension gemeint, von der im Frühsommer 1785 noch alle (auch Kant) dachten, dass sie wohl in Bälde erscheinen werde. Dass die Rezension hier als ‚kleine Schrift‘ bezeichnet wird, weist darauf hin, dass sie vermutlich den seinerzeit üblichen Umfang einer Rezension deutlich gesprengt hat (und wenn das so war, dann kann das ein guter Grund dafür gewesen sein, dass die Redaktion der ALZ sie ablehnte).
10.
Auch schon in diesem Brief vom Mai erzählt Hamann Jacobi, dass Kant „nicht zufrieden gewesen“ sei, sondern „alle Anführung seines Organi cassirt haben“ solle.[16] Mit ‚Anführung seines Organi‘ ist das gemeint, worauf von Eldittens Bitte um Kants Erlaubnis bezogen war (1783), nämlich dass er in seiner Rezension passagenweise aus Kants Text zu zitieren und diesen Zitaten die eigenen Überlegungen gegenüberzustellen gedachte. ‚Kassieren‘ bedeutet: verbieten. Auch diese wenigen Zeilen Hamanns belegen, dass Kant korrigierend mit der Rezension zu tun hatte, und dass er selbst der Autor des Buches Fundament der Kräfte ist.
11.
In dem bereits angeführten Brief vom September 1785 fragt dann also Kant bei Schütz in Jena an, warum die Rezension noch nicht erschienen sei. Kant bemerkt: „ein Herr Geheimer Rath von Elditten auf Wickerau in Preußen hat mich gebeten, Sie um diese Gunst zu ersuchen“ – welche Gunst? Na, die Gunst, dass von Eldittens Rezension in der ALZ erscheinen kann, natürlich.
12.
Kant weiter: „und wenn die Recension einigermaßen gut für ihn ausfallen kann, so haben Sie Freiheit, auch seinen Namen zu nennen“.[17] Die Rezensionen jener Zeit wurden selten mit vollem Namen, sondern höchstens mit Initialbuchstaben unterzeichnet, in aller Regel aber anonym veröffentlicht. Wenn also hier – durch Kant – die Erlaubnis gegeben wird, den vollen Namen zu nennen, ist das klarerweise auf den Autor der Rezension bezogen.
Fazit: Kant hat im Vorfeld seiner anonymen Publikation Fundament der Kräfte dafür gesorgt, dass eine Rezension verfasst wird und er hat diese von ihrem Verfasser auch zugeschickt bekommen. Später ist er als dessen Fürsprecher und Vermittler an die Redaktion der ALZ herangetreten, allerdings ohne Erfolg zu haben.
Folgende Briefe sind als Quellen herangezogen worden:
A.
Der Brief von Kant an Schütz.[18] Kant schreibt hier: „Die Betrachtungen über das Fundament der Kräfte etc. habe ich noch nicht recensirt gefunden. Der Verfasser derselben [also: der Rezension], ein Herr Geheimer Rath von Elditten auf Wickerau in Preußen hat mich gebeten, Sie um diese Gunst zu ersuchen, und wenn die Recension einigermaßen gut für ihn ausfallen kann, so haben Sie Freiheit, auch seinen Namen zu nennen.
Ich muß abbrechen, und empfehle mich Ihrer zu allem Guten mitwirkenden Freundschaft und Gewogenheit als Ihr etc.“.[19]
B.
Der Brief von Eldittens an Kant, der so beginnt: „Wohlgeborner Hochgelarter Besonders Hochzuehrender Herr Professor!“ und mit dem Nachsatz endet: „Wann E. Wohlgeb. mir die Ehre einer Beantwortung zukommen lassen solten, so wiederhole meine ergebne Bitte auch darin, meine Gedanken, in ihren Absäzzen parallel mit den ihrigen gehn zu lassen“.[20]
C.
Brief Hamanns an Jacobi vom Mai 1785: „Kant hat mich auf diese Abhandlung aufmerksam gemacht. Er ist aber nicht Verfasser der kleinen Schrift [also: der Rezension] über das Fundament der Kräfte, sondern ein Herr v. Elditten (auf Wickerau), dessen Familie ich in meiner Kindheit genau gekannt habe, und unser Kritiker soll nicht zufrieden gewesen sein, sondern alle Anführung seines Organi cassirt haben, ich weiß nicht, ob als Censor publicus oder privatus des Verf. Ich sahe diese Bogen an, wie sie aus der Presse gekommen waren, und es ist mir lieb, daß Sie mich daran erinnern.“[21]
D.
Brief Hamanns an Jacobi vom Juni 1785: „Kant fand[22] gestern bei H. Green, einem Kaufmann, wo er alle Nachmittage bis 7 Uhr zubringt. Er sagte mir, mit dem H. von Elditten über sein Fundament der Kräfte corrspondirt zu haben, der sich die Freiheit genommen, Stellen aus seinem Briefe einzurücken, ohne ihn um Erlaubniß gefragt zu haben. Als Decanus habe er zum Glück die Censur dieser Schrift gehabt, und hätte diesen Unfug verboten. Die Schrift selbst ist mir versprochen worden und gehört zu meiner jetzigen Sammlung.“[23]
Wenn man sich einmal die Mühe macht und dieses kleine Buch Betrachtungen über das Fundament der Kräfte liest, dann wird sich ganz ohne Frage ergeben, dass es absurd ist, anzunehmen, jemand anders als Kant hätte die unzähligen genuin kantischen Formulierungen zu einem kleinen Werk zusammengeschrieben. In Fundament der Kräfte wird ein populärwissenschaftlicher Plauderton angeschlagen, und sie ist in der ersten Person geschrieben. Meines Erachtens kann das als Polemik Kants gegen Vorwürfe verstanden werden, die aus dem Umfeld der sich selbst als Populärphilosophen verstehenden Autoren kamen.[24] Zweimal wird in diesem Text auf Kant angespielt, einmal auf den „vortrefliche[n] Verfasser einer Abhandlung in Engels Philosoph vor die Welt“, was sich auf die Schrift Racen bezieht,[25] und einmal auf den „berühmten Verfasser der Prolegomenen“.[26] Kant äußert sich generell so gut wie nie lobend über sich selbst, aber mittels rhetorischer Konstruktion ist natürlich auf diese Weise ein augenzwinkender Selbstbezug möglich.
Stilistisch betrachtet steht die Schrift im Kontrast zu anderen Texten Kants. Sie gibt eine Fülle anspielender Referenzen und viele naturwissenschaftliche Beispiele und Experimente. Ihr Thema ist der Materiebegriff, eine Art Zusammenschau philosophischer Erklärungen zur belebten Natur und Fragen der Relation zwischen belebter und unbelebter Natur sowie eine damit verflochtene Kritik am System Spinozas. Außerdem überlegt sie, auf welche Instanz in der Welt denn schöpferische Kräfte, Veränderung und Leben zurückgehen könnten. Statt zu fragen, was Materie sei, sollte man besser fragen, ob Materie aktiv oder passiv sei. Dann wäre sie entweder ein Subjekt; oder es wäre ein belebendes Prinzip, eine Weltseele etwa, anzunehmen. Theorien über Selbstschöpfungskräfte der Materie [La Mettrie] werden mit Theorien über plastische Naturen in eine Reihe gestellt [Leibniz, Cudworth], und beides wird auf die Natur als handelnde Instanz bezogen. Aber ist die Natur als ein Subjekt, als ein beseeltes Wesen, zu verstehen? Gegen Ende der Schrift heißt es: „Eine Grundthätigkeit, eine Kraft im ganzen Universum, setzt immer ein Subjekt voraus, in dem solche befindlich seyn muß“. Der Text als ganzer lehnt deutlich, teils satirisch, ab, dass die Natur als ein solches Subjekt verstanden werden könnte.
Mit Verweis auf die Überzeugungskraft der „Dialektick in der Critick der Vernunft“ werden Kräftetheorien [Atomisten, Newton] ebenso wie teleologische Theorien auf eine Art Lebenskraft der Materie bezogen. Diskutiert werden dann diverse Fragen nach dem Kraftbegriff sowie nach der Kraft des Äthers, der hier als Lichtmaterie, als elektrische und als Wärmematerie thematisiert wird. Übergeleitet wird so zur Grundkraft [deren Begriff Kant in der ersten Kritik eingeführt hatte], als Bedingung der Möglichkeit und Wirklichkeit körperlicher Erscheinungen bzw. als reiner Verstandesbegriff. Es folgt eine Passage, die rhetorisch die Dubitatio (das „will ich lieber der Einsicht eines grossen Weltweisen überlassen, als daß ich wagen sollte darüber etwas bestimmtes zu sagen“) an ein knappes Referat der eigenen kritischen Leistung koppelt. Die Passage schließt mit: „Wie reine Naturwissenschaft möglich ist, darüber bin ich mit dem berühmten Verfasser der Prolegomenen zu einer jeden Metaphysick völlig einig“.
Zahlenmystik und Kabbala seien wie historische Darstellungen über Völker und Nationen nicht Naturphilosophie. Eine solche habe vielmehr Daten zu sammeln und Beobachtungen anzustellen und daraus ihre Schlüsse zu ziehen. Demgemäß sei Materie nicht monadologisch oder platonisch zu bestimmen. Der zweite Abschnitt der Schrift widmet sich unter anderem Spinoza.[27] Kritisiert wird primär der in metaphysischen Theorien häufige Verzicht auf konkrete Beschreibungen der Natur, und es werden Beispiele von Experimenten aus Physik und Chemie angeführt. Die Kommentierung der Ethik Spinozas passt in diesen Zusammenhang, weil Spinoza den Kosmos als natura naturata und Gott als gewissermaßen belebendes Prinzip (natura naturans) entwirft. Wie Kräfte und Materie zusammen zu denken seien, wird auch im weiteren Fortgang diskutiert. Zum Abschluss wird gefragt: Kann man Materie anhand Leibnizscher Monaden erklären? „Ich gestehe, mir ist der vapor intellectualis der Stoicker, aus dem sie ihre Sonne machten und ernährten begreiflicher, als die durch Monaden begeisterte Materie“.
Fundament der Kräfte bereitet – was die Funktion der Schrift im ganzen Kantischen Werk betrifft – die ein Jahr später bzw. sechs Jahre später einschlagende Argumentation der Metaphysischen Anfangsgründe der Naturwissenschaft und der Critik der Urtheilskraft durch gezielte, kritische, provozierende und teils satirische Fragestellungen vor.
Was anonyme Veröffentlichungen im Ganzen betrifft, so gibt es neben den genannten Traktaten möglicherweise weitere kleinere Beiträge Kants, deren Urheberschaft nicht gesichert ist oder die bislang gar nicht mit ihm in Verbindung gebracht werden. 1757 wird der Anhang des kantischen Textes Entwurf und Ankündigung eines Collegii der physischen Geographie (Anhang einer kurzen Betrachtung über die Frage: Ob die Westwinde in unsern Gegenden darum feucht seyn, weil sie über ein grosses Meer streichen) in den Physikalischen Belustigungen anonym abgedruckt (im 30. Stück, 1529-1531), gefolgt von einem Zusatz (ebd., 1531-1533). Dieser Zusatz wird nicht Kant, sondern Kästner zugeschrieben, aber möglicherweise sollte seine Autorschaft noch einmal geprüft werden.[28] Zur Reformpädagogik und zum Dessauischen Philanthropin hat Kant möglicherweise Texte verfasst, die bislang nicht zum Werkkanon gehören. So plädiert Rudolf Reicke dafür: „Es ist wohl möglich, daß noch andre Schriften verwandten pädagogischen Inhalts von ihm angezeigt und besprochen wurden; für die Nachricht von Errichtung des Leiningischen Erziehungshauses, oder dem dritten Philantropin auf dem hochgräflichen Schloße zu Heidesheim im oberrheinischen Kreis in dem 15. Stück des Jahrgangs 1777 möchte ich sogar entschieden Kant's Autorschaft in Anspruch nehmen“. Reicke ergänzt: „ich lasse sie jedoch als zu geringfügig weg“.[29] Reicke druckt auch (a.a.O., 76-81) eine Besprechung des Philanthropin ab, die anonym am 24. August 1778 in derselben Zeitung wie die beiden anerkannten Aufsätze Kants erschien (diese sind gesichert durch Briefe). Hartenstein bestreitet dazu aufgrund stilistischer Eigenarten eine Urheberschaft Kants.[30]
Das scheint mir alles zu kurz gedacht zu sein: Wenn Kant aus der Perspektive späterer Generationen oder von heute aus auf einen bestimmten Stil festgelegt wird (einen trockenen, strengen, langweiligen philosophischen Stil), den allerdings nicht einmal seine unverdeckt publizierten Schriften immer durchgängig aufweisen, dann ist es leicht (aber auch mindestens methodisch falsch), bei jedem humorvolleren, lebhafteren, vielleicht stärker satirischen Text, den man findet, zu beschließen: der kann keinesfalls von Kant sein.
Immerhin gibt es zugestandermaßen den Fall, dass die Fakultätsakten zu Kants Schrift Negative Größen einen Anhang „einer Hydrodynamischen Aufgabe“ verzeichnen, über den aber laut Kurd Lasswitz „nichts Näheres bekannt“ sei.[31]
So ist es durchaus plausibel, dass im kantischen Werkkanon Schriften fehlen, sei es, weil man sie nicht als kantisch akzeptiert, sei es, weil sie verloren gegangen sind. Die Sorgfalt, mit der Kant zu verhindern suchte, dass fremde Arbeiten seiner Feder zugeordnet wurden, lässt jedenfalls nicht den Umkehrschluss zu, dass ihn dasselbe Interesse leitete, über die Urheberschaft aller von ihm selbst verfassten Texte genau aufzuklären.
[1] Siehe z.B.: Emil Weller: Die falschen und fingierten Druckorte. Repertorium der seit Erfindung der Buchdruckerkunst unter falscher Firma erschienenen deutschen Schriften. Zugleich als der ‚Maskirten Literatur‘ zweiter Theil. Leipzig, Falcke & Rössler 1858.
[2] Vgl. insbesondere die Beiträge und Forschungen Martin Mulsows.
[3] Immanuel Kant’s Logik. Königsberg: Nicolovius 1800; Immanuel Kant’s physische Geographie. Königsberg: Goebbels & Unzer 1802; Immanuel Kant’s Pädagogik. Königsberg: Nicolovius 1803; Immanuel Kant über die ... für das Jahr 1791 ausgesetzte Preisfrage: Welches sind die wirklichen Fortschritte, die die Metaphysik seit Leibnitzens und Wolf’s Zeiten in Deutschland gemacht hat?. Königsberg: Goebbels & Unzer 1804.
[4] Es handelt sich um sieben kleine Aufsätze aus den Jahren 1788 bis 1790. Die Handschriften sind nicht erhalten. Veröffentlicht findet man sie in den Werkausgaben von Rosenkranz-Schubert, Hartenstein, Kirchmann und Cassirer. In der Akademie-Ausgabe sind sie, recht verstreut, in den Reflexionsbänden 14, 18 und 19 (AA, Abteilung III) ediert, und zwar hat der Herausgeber E. Adickes sie mit den Reflexionsnummern 67 (6. Aufsatz), 5661 (1. Aufsatz), 5662 (2. Aufsatz), 5663 (7. Aufsatz), 6311 (3. Aufsatz), 8091 (4. Aufsatz) und 8092 (5. Aufsatz) versehen. Der Hintergrund war der folgende: Kieswetter hatte Kant zweimal (1788/89 und 1790) in Königsberg besucht; jeweils wurde während dieser Aufenthalte vormittags gemeinsam philosophisch debattiert. Friedrich Wilhelm Schubert notiert: „Dabei geschah es mehrere Male, dass Kant eigene kleine Aufsätze dem Kiesewetter mit nach Hause gab, um sie vorher über die nächste Unterredung durchzulesen. Oftmals theilte auch Kant nach längerer Besprechung eines Gegenstandes in der darauf folgenden Stunde den Inhalt seiner Behauptungen schriftlich mit.“ (Immanuel Kant’s sämmtliche Werke, hg. v. Karl Rosenkranz und F. W. Schubert, Bd. XI/1, Leipzig 1839, 261). – Arthur Warda („Eine nachgelassene Arbeit über Kants Naturphilosophie von seinem Schüler Kiesewetter“, in: Altpreußische Forschungen 5 (1928), 304-316) erläutert: „Der Plan Kiesewetters ging dahin, eine mit einem Kommentar versehene Neuausgabe von Kants Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft zu veranstalten. Leider schient dieses ungedruckt gebliebene Werk [...] verschollen zu sein. Nur die Vorrede und die Einleitung zu dem Werke, das etwa 1808 abgeschlossen war, hat sich in Kiesewetters Handschrift erhalten. [...] Hier [in der Vorrede] gibt Kiesewetter auch Aufschluß über die Entstehung der sieben kleinen Aufsätze, die er dem Werk als Anhang mitgeben wollte.“ (a. a. O., 307). Warda gibt vollständig den Wortlaut der Kiesewetter-Manuskripte für genannte Vorrede und Einleitung wieder.
[5] Die beiden Schriften von 1799 bzw. 1800 erörtere ich eingehend in meiner Monographie von 2018 (Der senile Kant? Zur Widerlegung einer populären These).
[6] Die Schrift verlegte Hartung in Königsberg, sie zählt 67 Seiten und wurde in Oktav gedruckt.
[7] Ernst Ludwig von Elditten (1728-1797) stammt aus Wickerau, Ostpreußen, und war Geheimrat und Justizdirektor in Mohrungen und Angerburg.
[8] Paul Menzer: Anmerkung zu Brief 204 (in: Kant, Briefe, AA XIII.123 f.): „Wie die Schrift als Kantisch aufgefaßt werden konnte, ist unbegreiflich“ (a.a.O., 124).
[9] Borowski 1804, 73. Kant hat das Manuskript Borowskis im Jahre 1791 durchgesehen (Borowski 1804, Vorwort).
[10] Zuerst Gustav Hartenstein: Vorrede zu Band X seiner ersten Werkausgabe (1839), XVI.
[11] Kant, „Öffentliche Erklärungen“, besonders die zweite und vierte Erklärung (in: Kant, Briefe, AA XII.359-372; vgl. dazu AA XIII.535-551).
[12] Karl Rosenkranz schreibt in der Vorrede zum ersten Band seiner Werkausgabe: „Borowski […] giebt in dem von ihm für vollständig erklärten, von Kant selbst revidirten Verzeichniss aller Schriften desselben auch eine mit folgendem an sich schon sehr verdächtigen Titel unter Nr. 29 im J. 1784: Betrachtungen über das Fundament der Kräfte und die Methoden, welche die Vernunft anwenden kann, darüber zu urtheilen. Berliner Monatsschrift 1784. Mon. November“. Dann fügt Rosenkranz hinzu: „Allein es ist nicht möglich gewesen, dieselbe an dem bezeichneten Ort zu entdecken und es ist auch dies ein Beweis, mit welcher leichtsinnigen Oberflächlichkeit man diese ganze Angelegenheit betrieben hat“ (XXXII).
[13] Brief von E. L. von Elditten, 5. August 1783 (in: Kant, Briefe, AA X.335 f., hier: 336).
[14] Brief Hamanns an Jacobi vom 2. Juni 1785, in: Johann Georg Hamann’s des Magus im Norden, Leben und Schriften. Hg. v. C. H. Gildemeister, Band 5. Gotha: Perthes 1868, 80. Gildemeisters Ausgabe ist hier die Referenzausgabe, weil sie digitalisiert und frei im www zugänglich ist.
[15] Brief von J. G. Hamann an F. H. Jacobi vom Pfingstdienstag 1785, a.a.O., 74.
[16] Ebd.
[17] Brief vom 13. September 1785 (in: Kant, Briefe, AA X.406 f.).
[18] Brief vom 13. September 1785 (in: Kant, Briefe, AA X.406 f.).
[19] A. a. O., 407.
[20] Brief von von Elditten, 5. August 1783 (in: Kant, Briefe, AA X.335 f.).
[21] Brief Hamanns an Jacobi vom Pfingstdienstag (im Mai) 1785, in: Johann Georg Hamann’s des Magus im Norden, Leben und Schriften. Hg. v. C. H. Gildemeister, Band 5. Gotha: Perthes 1868, 73-76, hier: 74.
[22] Aus Gründen rhetorischer Eleganz war es in Briefen und Schriften üblich, das „ich“ auszulassen.
[23] Brief Hamanns an Jacobi vom 2. Juni 1785, a.a.O., 80-83, hier: 80.
[24] Vgl. für den ganzen Zusammenhang z. B. Konstantin Pollok: Einleitung zu seiner Ausgabe von Kant, Prolegomena. Hamburg 2001.
[25] Kant, Von den verschiedenen Racen der Menschen, im Jahre 1777 nochmals in Der Philosoph für die Welt, hg. v. J. J. Engel, 2. Teil, Leipzig, Dyck (S. 125-164), abgedruckt.
[26] „Wie reine Naturwissenschaft möglich ist, darüber bin ich mit dem berühmten Verfasser der Prolegomena zu einer jeden Metaphysick völlig einig“ (Originalpaginierung S. 25).
[27] Die Referenzausgabe ist der übersetzte Text der Ethica, wie er 1744 in Christian Wolffs Widerlegung (1-598) als „Scharf erwiesene Sittenlehre, nach geometrischer Lehrart vorgetragen“ abgedruckt wird.
[28] Vgl. die Einleitung des Herausgebers Paul Gedan zu Entwurf und Ankündigung eines Collegii der physischen Geographie (AA Vol. 2:456).
[29] Rudolf Reicke: Kantiana. Beiträge zu Immanuel Kants Leben und Schriften. Königsberg 1860, 70.
[30] Hartenstein: Vorrede zu Band II seiner zweiten Werkausgabe (1867), XI. Vgl. die Einleitung des Herausgebers Paul Menzer zu den Aufsätzen zum Philanthropin (AA 2, 524, besonders die Anm.).
[31] Act. Fac. Phil. Tom. V p.428. Vgl. die Einleitung des Herausgebers Lasswitz: AA 2, 478.